Beratungsschwerpunkte

Planung & Genehmigung

Komplexe, vielschichtige Projekte benötigen eine sichere rechtliche Grundlage. Viele Industrie-, Produktions- und Infrastrukturanlagen benötigen vor Errichtung und Inbetriebnahme einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung. Hierbei handelt es sich um komplexe verwaltungsrechtliche Verfahren, begonnen mit dem ersten Kontakt zur Genehmigungsbehörde, ggf. dem Scoping, über die Antragsvorbereitung, bis hin zum eigentlichen Genehmigungsverfahren und schließlich der rechtlichen Prüfung des Genehmigungsbescheides.

Rechtsanwalt Dr. Jonte Anton verfügt insoweit über jahrelange Erfahrung in zahlreichen Projekten und der Verfahrenssteuerung, dem Genehmigungsmanagement sowie der Koordination weiterer Fachberater (Ingenieur- und Planungsbüros, Umweltgutachter, naturschutzfachliche Gutachter, Architekten, etc.). 

Ausgewählte Referenzen sind  u.a. die

-Beratung von Energiewirtschaftsunternehmen zur Erlangung der Genehmigungen für Windenergieanlagen (sowohl an Land (onshore) als auch auf See (offshore) sowie bei der Genehmigung von Freiflächensolarparks (einschließlich Schaffung des Planungsrechts)

-Begleitung komplexer Energieinfrastrukturprojekte (Kraftwerksplanung und Kraftwerksbetrieb; Energieleitungsbau; Änderung von Stau- und Pumpspeicherwerken)

-Begleitung von Planfeststellungsverfahren (nach Wasserrecht, nach EnWG, nach Fernstraßenrecht)

-Begleitung zahlreicher immissionsschutzrechtlicher Neugenehmigungs- und Änderungsverfahren

-Begleitung von Genehmigungsverfahren zur Änderung von Abfallverwertungsanlagen

-Beratung von Industrieunternehmen in komplexen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren

-Beratung im Zusammenhang mit dem Rückbau von Atomkraft- und Kohlekraftwerken

-Beratung eines Tierparkbetreibers zur Erlangung einer zoorechtlichen Genehmigung

Öffentliches Baurecht

Das Öffentliche Baurecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das zahlreiche Regelungen und Gesetze umfasst. Dabei spielen sowohl das Bauplanungsrecht (Bebauungspläne, etc.) als auch das Bauordnungsrecht (Abstandsflächen, Brandschutz, etc.) eine wichtige Rolle. 

Erfahrungen bestehen insoweit umfassend, u.a. in der

-Beratung in zahlreichen Baugenehmigungsverfahren, u.a. auch eines Krankenhausbetreibers im Rahmen der Erlangung der Baugenehmigung für einen Krankenhausneubau

-Beratung im Rahmen der Aufstellung und Anfechtung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen

-Beratung im Rahmen der Aufstellung, Änderung und genehmigungsrechtlichen Einbindung von Brandschutzkonzepten für Industrieanlagen

Vergaberecht & Beihilferecht

Die öffentliche Auftragsvergabe und das öffentliche Beschaffungswesen unterliegen komplexen, europarechtlich determinierten Anforderungen.

Insoweit bestehen vielfältige Erfahrungen sowohl in der Beratung von Bietern/Auftragnehmern als auch von Auftraggebern in öffentlichen Beschaffungsprozessen. Referenzen sind u.a. die 

-Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Verfahrensdurchführung europaweiter und nationaler Ausschreibungen

-Beratung öffentlicher Auftraggeber in energierechtlichen Konzessionsvergabeverfahren

-umfassende Gutachtertätigkeit zu grundlegenden vergaberechtlichen Fragestellungen

-Vertretung in Nachprüfungsverfahren (Vergabekammern und Oberlandesgerichte)

Auch das Beihilferecht ist europarechtlich determiniert und hochkomplex. Die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für einzelne Wirtschaftsteilnehmer kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben und letztlich ganze Projekte gefährden. Insoweit ist eine frühe und umfassende beihilferechtliche Beratung bei Projekten mit öffentlicher Beteiligung empfehlenswert.

Referenzen bestehen inoweit in der

-Beratung öffentlicher Unternehmen bei öffentlichen Projekten unter Beteiligung privater Investoren, einschließlich Vertretung vor der EU-Kommission

-Beratung privater Unternehmen im Rahmen öffentlicher Projekte

-beihilferechtlichen Prüfung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen

Regulierung

Wirtschaftliche Betätigung unterliegt einer hohen nationalen und europarechtlichen Regulierung. Die Durchsetzung unternehmerischer Interessen in stark regulierten Bereichen wirtschaftlicher Betätigung mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und profunder Kenntnis der behördlichen Abläufe und Strukturen, ist Schwerpunkt der Tätigkeit. 

Ausgewählte Referenzen bestehen insoweit u.a. in der

-Beratung im Abfallrecht (Begleitung und Absicherung von Abfallverwertungs- und Abfallentsorgungskonzepten; Änderung von Abfallverwertungsanlagen; etc.)

-Beratung im Umwelt- und Naturschutzrecht

-Beratung zu öffentlich-rechtlichen Verträgen

-Beratung zu Haftungsansprüchen gegen die öffentliche Hand (u.a. im Kontext der Versagung von Genehmigungen)

-Transaktionsberatung im Kontext staatlich regulierter Wirtschaftszweige (inbs. Energiewirtschaft und produzierende Industrien)

Umfassende Erfahrungen bestehen darüber hinaus in der Interessenvertretung von Branchen auf Bundesebene sowie der Begleitung von Gesetzgebungsverfahren.

Flexible Rechtsabteilung

Unternehmen benötigen mitunter Flexibilität in der Inhouse-Beratung. Aufgrund der langjährigen Inhouse-Erfahrung und dem Management einer Rechtsabteilung, kann Unterstützung als flexible Rechtsabteilung angeboten werden - ganz unkompliziert und bedarfsorientiert.

Öffentliche Hand

Erfahrungen bestehen auch in der Beratung öffentlicher Institutionen, häufig zu grundlegenden rechtlichen Fragestellungen. 

Neben der Beratung und Vertretung von Gebietskörperschaften im Bereich Planungs- und Genehmigungsrecht, dem Öffentlichen Baurecht sowie dem Vergabe- und Beihilferecht, dem Kommunalabgabenrecht sowie der allgemeinen Beratung im öffentlichen Wirtschaftsrecht, bestehen auch Referenzen in der Beratung namhafter öffentlicher kultureller Einrichtungen.

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